E-Rechnung ab 2025 - was Sie wissen müssen


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Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen gesetzlich verpflichtet, elektronische Rechnungen mit maschinell auswertbaren Datensätzen zu akzeptieren bzw. empfangen zu können. Dies erfordert eine Anpassung des Rechnungseingangsprozesses in Ihrem Unternehmen. Idealerweise lassen Sie sich bei der Einführung und Implementierung geeigneter Softwarelösungen von einem IT-Dienstleister beraten.

Mit diesem Newsletter möchten wir Sie insbesondere darüber informieren, was die Einführung der E- Rechnung ab 2025 für Sie und Ihr Unternehmen im Detail bedeutet. 

Vielleicht haben Sie bereits erste Erfahrungen mit eingehenden E-Rechnungen gemacht. Wenn nicht, ist es jetzt an der Zeit, geeignete Softwarelösungen einzuführen oder Ihre Prozesse anzupassen. Auf dem Weg zur effizienten Digitalisierung Ihrer Buchhaltung ist es wichtig, darauf zu achten, dass die eingesetzten E-Rechnungslösungen mit dem eingesetzten Buchhaltungssystem kompatibel sind und Schnittstellen bestehen. IT-Unternehmen bieten kompetente Ansprechpartner für die Implementierung geeigneter Software. Wenn Sie die E-Rechnung als Schritt zur vollständigen Digitalisierung Ihrer Buchhaltung mit Hilfe unseres eingesetzten DATEV- Buchhaltungssystems nutzen möchten, z.B. inklusive Zahlungsverkehr und weiterer organisatorischer Prozesse, wenden Sie sich bitte an unser Digitalisierungsteam. Jennifer Kaefer und Marvin Moseler unterstützen Sie gerne auf dem für Ihr Unternehmen passenden Weg zur effizienten Digitalisierung der Finanz- bzw. Lohnbuchhaltung. Sie sind zu erreichen unter Jennifer.Kaefer@kaefer-kaefer.de, Telefon: 06541 8136-124 oder Marvin.Moseler@kaefer-kaefer.de, Telefon 06541-8136-118. 

Unsere Kanzleirechnungen werden künftig als E-Rechnung versandt.

 Wir stellen unsere eigene Rechnungsstellung auf E-Rechnung um und werden ab dem 1. Januar 2025 unsere Rechnungen im E-Rechnungsformat ausstellen. 

Sie erhalten dann unsere Rechnungen per E-Mail mit der Absenderadresse e-invoice@datev.de bequem an Ihre uns bekannte Rechnungs-E-Mail-Adresse. Bitte stellen Sie sicher, dass die E-Mail nicht im Spam-Ordner Ihres E-Mail-Postfachs landet. 

Sofern Sie bisher keine separate Rechnungs-E-Mail-Adresse genutzt haben, verwenden wir Ihre uns bekannte Kontakt- E- Mail- Adresse. Dies gilt auch, wenn Sie heute unsere Rechnungen bisher per Post erhalten haben. Bei Fragen oder Änderungen zur E-Mail-Adresse speziell für den Empfang von E- Rechnungen wenden Sie sich bitte an Daniela Posenau, Telefon 06541-8136-126 oder senden Sie eine E-Mail an info@kaefer-kaefer.de

Sie nutzen Datev Unternehmen Online bereits?

Perfekt, dann steht Ihnen die Rechnung in Belege Online zur Verfügung. 

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns bis zum 31. Oktober 2024 mitteilen, ob Ihre Infrastruktur für den Versand von E-Rechnungen bereit ist oder ob Sie Unterstützung bei der Umsetzung benötigen. Bitte wenden Sie sich dazu an Daniela Posenau, Telefon 06541-8136-126 oder senden eine E-Mail an info@kaefer-kaefer.de.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Sonderinformation E-Rechnung ...